Förderung

Staatliche Förderprogramme helfen Ihnen, Ihre ökologischen Wünsche zu realisieren. So sind Ihre Einnahmen, die Ihre Photovoltaikanlage generiert garantiert. Dies erfolgt durch eine vom Staat festgelegte Einspeisevergütung für den von Ihnen produzierten Strom.

Die Einspeisevergütung für den durch Photovoltaik erzeugten Sonnenstrom ist im „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“, dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) festgeschrieben. Dieses Gesetz und sein Vorläufer, das Stromeinspeisungsgesetz, dienen dazu, politische Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen und die Nutzung fossiler Energieträger zu verringern.

Das Grundprinzip der Photovoltaik Einspeisevergütung ist einfach. Dem Betreiber einer Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie – das sind neben Solarstromanlagen z. B. auch Windräder – wird über einen festgelegten Zeitraum ein bestimmter Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt. Dabei besteht eine staatliche Anschlusspflicht für die Stromkonzerne: Jede Kilowattstunde Sonnenstrom muss der Energieversorger auch abnehmen. In der Regel wird dies 20 Jahre lang garantiert.

Zur Einführung des EEG im Jahr 2004 lag die garantierte Einspeisevergütung noch bei bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde. Wer damals eine Solaranlage kaufte, erhält diesen Satz noch bis Ende 2024. Seitdem sinkt die Höhe der Vergütung Jahr für Jahr für alle neu errichteten Anlagen.

Die Bundesgerierung hat die Photovoltaik-Förderung nun weiter zurückgefahren: Die Einspeisevergütung für neu errichtete Solaranlagen sank zum 1. Januar 2011 um weitere 13 Prozent. Der ins Netz eingespeiste Strom wird ab diesem Zeitpunkt mit 28,74 Cent je Kilowattstunde vergütet. Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es eine Vergütung von 12,36 Cent für einen Anteil am Gesamtstromverbrauch von bis zu 30 Prozent; werden mehr als 30 Prozent des Sonnenstroms selbst verbraucht, steigt die Vergütung für diesen Anteil auf 16,74 Cent. Wer seinen Solarstrom teilweise selbst nutzt, profitiert damit besonders stark von der Einspeisevergütung. Denn neben den 12,36/16,74 Cent spart man sich gleichzeitig die rund 20 bis 23 Cent Stromkosten pro Kilowattstunde vom Stromversorger. Grund: Selbstverbrauch ist politisch erwünscht. Eine Einspeisevergütung in dieser Höhe gibt es für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt/Peak (KwP), also für typische Anlagen auf Einfamilienhaus-Dächern.

Übersicht Einspeisevergütung: